Ärztin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ärz·tin, Plural: Ärz·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈɛːɐ̯t͡stɪn], in Österreich nur [ˈɛʁt͡stɪn]
Bedeutungen:
[1] Beruf, Gesundheitswesen: Heilkundige, die ein Medizinstudium abgeschlossen hat und nach Erlangung der medizinischen Approbation körperliche und seelische Krankheiten behandelt
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Arzt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in (und zusätzlichem Umlaut)
Synonyme:
[1] Medizinerin, Doktorin
Beispiele:
[1] Meine Ärztin hat mir dieses Medikament empfohlen.
[1] Samanthas Töchter sind beide Ärztinnen geworden.
[1] „Joyce sagt, dass sie früher Ärztin werden wollte.“
[1] „Besonders im Examen mußten sich die angehenden Ärztinnen auf alles gefaßt machen.“
Übersetzungen:


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