Übeltäter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Übel·tä·ter, Plural: Übel·tä·ter
Aussprache:
IPA [ˈyːbl̩ˌtɛːtɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
Herkunft:
[1] mittelhochdeutsch „übeltæter“, althochdeutsch „ubiltāto“
Strukturell: Determinativkompositum aus übel und Täter oder: Zusammenbildung aus der Wortgruppe "übel/ Übles tun" mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Synonyme:
[1] Missetäter, Bösewicht, Schurke
Beispiele:
[1] Letzte Woche haben Übeltäter die Schaufensterscheibe des Metzgers mit einem Stein eingeworfen.
[1] „Ja, mit der Polizei ist das eine eigene Sache; für den Beteiligten kommt sie in solchen Fällen immer ein klein wenig zu spät und straft allerdings nachher, wenn sie den Übeltäter wirklich erreicht, bekümmert sich aber sonst meist nur sehr wenig um den Beteiligten selber, der in ihren Augen nur als Corpus delicti einen Wert hat.“
[1] „Gleichzeitig wurden in allen Besatzungszonen Verfahren gegen die schlimmsten Übeltäter angestrengt.“
Übersetzungen:


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