überbauen
Verb, trennbar:

Worttrennung:
über·bau·en, Präteritum: bau·te über, Partizip II: über·ge·baut
Aussprache:
IPA [ˈyːbɐˌbaʊ̯ən]
Bedeutungen:
[1] Grundstückswesen, Rechtssprache: ein Gebäude auf Grund errichten, der nicht dafür vorgesehen ist, weil er jenseits einer Grenze liegt
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb bauen mit dem Derivatem über-
Beispiele:
[1] Derjenige, der übergebaut hat, ist in der Regel unrechtmäßiger Besitzer der neubebauten Fläche.
[1] Der Eigentümer, der übergebaut hatte, wurde verpflichtet, die Mauer wieder abzutragen.
Verb, untrennbar:

Worttrennung:
über·bau·en, Präteritum: über·bau·te, Partizip II: über·baut
Aussprache:
IPA [yːbɐˈbaʊ̯ən]
Bedeutungen:
[1] ein Bauwerk/Gebäude oberhalb von etwas errichten, das dadurch verdeckt/überdacht wird
[2] Schweiz: ein Grundstück mit einem Haus oder mit mehreren Häusern bebauen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb bauen mit dem Derivatem über-
Synonyme:
[2] bebauen
Gegenwörter:
[1] unterkellern, untertunneln
Beispiele:
[1] Man kam auf die Idee, den Burghof zu überbauen und den hohen Turm mit seinen Räumen zu benutzen.
[1] „Dieser Festung gegenüber, auf der sogenannten petersburgischen Seite, ließ sich der Czaar ein kleines, ganz einfaches hölzernes Wohnhaus bauen, das noch jetzt vorhanden ist, weil man es, um es zu erhalten, mit einem steinernen Gebäude überbaut hat.“
[2] „125 neue Wohnungen sind dieses Jahr [in Birsfelden] entstanden, und das Sternenfeldareal ist noch nicht fertig überbaut.“
[2] „Der unbestimmte Rechtsbegriff «dicht überbautes Gebiet» wird in Art. 41a Abs. 4 bzw. 41b Abs. 3 GSchV (Festlegung des Gewässerraums) wie auch in Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV (Ausnahmen im Gewässerraum) verwendet.“
[2] „Siedlungsflächen: Pro Jahr 1983 Hektaren überbaut.“



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