überordnen
Verb, trennbar:

Worttrennung:
über·ord·nen, Präteritum: ord·ne·te über, Partizip II: über·ge·ord·net
Aussprache:
IPA [ˈyːbɐˌʔɔʁdnən]
Bedeutungen:
[1] auch reflexiv: (sich, in einer Hierarchie) in die Position desjenigen bringen, der entscheidet und bestimmt
[2] als wichtiger erachten/festlegen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb ordnen mit dem Derivatem über-
Gegenwörter:
[1, 2] unterordnen
[2] hintanstellen, zurückstellen
Beispiele:
[1] Weil ihm eine dienstjüngere Frau übergeordnet wurde, möchte er sich beruflich umorientieren.
[1] „Folgen im Sinne von anpassen, sich ein- und unterordnen können und Führen im Sinne von selbständig sein, sich überordnen, Verantwortung übernehmen.“
[2] „Es geht um die grundsätzliche Frage, ob man dem Sport allgemeine Ziele sozialen Lernens überordnen darf, was eine Verzweckung und Überfrachtung des Sports zur Folge haben könnte.“



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