Kurfürst
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kur·fürst, Plural: Kur·fürs·ten
Aussprache:
IPA [ˈkuːɐ̯ˌfʏʁst]
Bedeutungen:
[1] ein Reichsfürst des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der das Recht hatte, an der Wahl des römisch-deutschen Königs teilzunehmen
Herkunft:
Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kürvürste oder kurvürste zurück. Der Bestandteil Kur ist eine alte Nebenform von Kür und hat jetzt nur in Zusammensetzungen wie Kurfürst, Kursachsen und Kurwürde in seiner Sonderbedeutung‚ Recht zur Wahl des Königs‘ überlebt.
Beispiele:
[1] „In § 1 werden zunächst die Kurfürsten verpflichtet, ihren Mitkurfürsten oder deren Wahlgesandten auf Verlangen sicheres Geleit durch ihr Gebiet und, sofern sie dazu imstande sind, auch darüber hinaus zu gewähren.“
[1] „So sehr Kurfürst Friedrich Wilhelm nun auch bestrebt war, die durch den Krieg verursachten wirtschaftlichen Schäden zu heilen, konnte er doch dem Lande neue Lasten nicht ersparen.“
[1] „Jedenfalls musste der Kurfürst Truppen einsetzen, um die Rebellion niederzuschlagen.“
[1] „Die Erzbischöfe von Köln waren mächtige Leute, Kanzler und Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.“
Übersetzungen:


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