Abandon
Substantiv, m:

Worttrennung:
Aban·don, Plural: Aban·dons
Aussprache:
IPA [abɑ̃ˈdɔ̃ː]
Bedeutungen:
[1] Recht, Rechtswesen, besonders Gesellschaftsrecht, Seefrachtsrecht, Börsenwesen: die Abtretung von Rechten und Sachen oder der Verzicht auf diese
Herkunft:
Entlehnung aus dem französischen abandonVerzicht
Synonyme:
[1] Abandonnement, Abtretung, Verzicht
Beispiele:
[1] „Der Versicherungsnehmer wird aber durch den Abandon an seinen Gläubiger auch nicht gehindert, dem Versicherer zu abandonnieren, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen.“
Übersetzungen:


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