Abfindung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·fin·dung, Plural: Ab·fin·dun·gen
Aussprache:
IPA [ˈapˌfɪndʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Entschädigungszahlung für den Rücktritt vom Arbeitsplatz
[2] vor Gericht: finanzielle Aufwandsentschädigung
Herkunft:
Das Wort ist seit dem 16. Jahrhundert belegt.
Ableitung vom Stamm des Verbs abfinden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] Die Manageretage hat üppige Abfindungen erhalten.
[1] Ohne Abfindung geh ich sowieso nicht.
[2] Das Gericht verurteilte den Angeklagten zur Zahlung einer angemessenen Abfindung.
Übersetzungen:


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