Abgeber
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ab·ge·ber, Plural: Ab·ge·ber
Aussprache:
- IPA [ˈapˌɡeːbɐ]
- [1] eine Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache (im Sinne von Gegenstand, Objekt) verkauft oder vermietet
- [1] Abnehmer, Übernehmer, Interessent
- [1] Der Abgeber einer Liegenschaft kann zu deren Vermittlung einen Makler beauftragen.
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