Abgeber
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ab·ge·ber, Plural: Ab·ge·ber
Aussprache:
IPA [ˈapˌɡeːbɐ]
Bedeutungen:
[1] eine Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache (im Sinne von Gegenstand, Objekt) verkauft oder vermietet
Gegenwörter:
[1] Abnehmer, Übernehmer, Interessent
Beispiele:
[1] Der Abgeber einer Liegenschaft kann zu deren Vermittlung einen Makler beauftragen.



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