Abgeordneter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ab·ge·ord·ne·ter, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten
Aussprache:
IPA [ˈapɡəˌʔɔʁdnətɐ]
Bedeutungen:
[1] Politik: gewähltes Mitglied einer parlamentarischen Versammlung
Herkunft:
seit dem 17. Jahrhundert, substantiviertes Partizip Präteritum von abordnenabschicken, absenden“ zu ordnen; zunächst Bezeichnung für Abgesandter, in Staatsangelegenheiten entsandter Bevollmächtigter
Synonyme:
[1] Deputierter, Parlamentarier, Volksvertreter
Beispiele:
[1] „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
[1] „MS Exchange ist ein sogenannte Groupware, mit deren Hilfe die Abgeordneten nicht nur Mails verschicken und empfangen können wie bisher, sondern auch ihre Adressbücher zentral verwalten und Termine miteinander abstimmen.“
[1] „Als junger Abgeordneter hielt ich in den Dörfern des westlichen Landkreises von Fürstenfeldbruck Bauernversammlungen im Trachtenanzug.“
Übersetzungen:


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