Abmahnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·mah·nung, Plural: Ab·mah·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈapˌmaːnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs abmahnen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] Im Arbeitsrecht stellt eine Abmahnung in der Regel die notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung dar.
Übersetzungen:


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