Abnehmer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ab·neh·mer, Plural: Ab·neh·mer
Aussprache:
IPA [ˈapneːmɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, Gruppe oder Institution, die das von einem anderen Gelieferte oder Produzierte gegen eine Gegenleistung annimmt
[2] selten, kurz für: Tonabnehmer (Musik)
Herkunft:
maskulines Verbalsubstantiv mit dem Suffix -er von abnehmen
Gegenwörter:
[1] Anbieter, Abgeber, Lieferant
Beispiele:
[1] Wir suchen Abnehmer für die Waren.
[1] In der Regel ist der Abnehmer der vorgesehene Nachfrager am Markt, der Empfänger gegen Bezahlung im wirtschaftlichen Kontext, was auch Hehlerei und Drogenhandel einschließt.
[1] „Bei dieser Fülle an Angeboten [von Fördergeldern] verlieren die Abnehmer schnell den Überblick.“ (report München, 6.9.2010)
[2] „Man lässt den Tonarm mit montiertem Abnehmer (ohne Nadelschutz) über das Gegengewicht ausbalancieren; er soll »schweben«.“
[2] „Tonarm und Abnehmer sollten sehr gewissenhaft eingestellt werden und dabei kommt es nicht auf die Preisklasse des Plattenspielers an.“
[2] „Schick stellt deshalb als Sonderanfertigung für das SPU-A einen Arm her, der in der Länge dem Abnehmer angepasst ist.“
[2] „Die Umsetzung der Saitenschwingungen in elektrische Ströme erfolgt durch elektromagnetische Abtastorgane. Um ihre Zahl gering zu halten, sind jeweils mehrere Saiten zu einer Gruppe zusammengefaßt und einem Abnehmer zugeordnet.“
[2] „[…], die mechanische Energie wird durch Abnehmer in elektrische Signale umgewandelt.“
Übersetzungen:


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