Abolition
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·o·li·ti·on, Plural: Ab·o·li·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [aboliˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Justiz: Einstellung/Niederschlagung eines Verfahrens, bevor das Urteil rechtskräftig wird
Herkunft:
von lateinisch abolitio „Abschaffung, Aufhebung“ entlehnt
Beispiele:
[1] „Straffreiheitsgesetze umfassen sowohl eine Amnestie (Erlass rechtskräftiger, aber noch nicht vollstreckter Strafen) als auch eine Abolition (Niederschlagung noch anhängiger Verfahren).“
Übersetzungen:


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