abstreiten
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ab·strei·ten, Präteritum: stritt ab, Partizip II: ab·ge·strit·ten
Aussprache:
- IPA [ˈapˌʃtʁaɪ̯tn̩]
- [1] transitiv: eine Behauptung oder einen Vorwurf nicht anerkennen
- Derivation des Verbs streiten mit dem Präfix ab-
- [1] anerkennen, einräumen, zugeben, zustimmen
- [1] Erst vor der Polizei, dann vor dem Richter stritt er das Verbrechen ab.
- [1] „Nein, ich habe das letzte Stück Schokoladenkuchen nicht gegessen,“ stritt mein Sohn ab. Sein schokoladenverschmierter Mund sprach allerdings dagegen.
- [1] Als Petrus zum dritten Mal abstritt, ein Jünger Jesu zu sein, krähte ein Hahn.
- [1] Die betagten Männer im Alter von etwa 90 Jahren […] haben eingeräumt, der [SS-]Einheit angehört zu haben [, die am 1. April 1944 an der Ermordung von 86 Einwohnern der französischen Stadt Ascq beteiligt war]. Sie stritten aber ab, an Tötungen beteiligt gewesen zu sein, erklärten die Ermittler.
- [1] Bislang hatte der VW-Konzern nur eingeräumt, bei 2,0-Liter-Motoren der VW-Flotte gezielt getrickst zu haben, die Vorwürfe zu den größeren Audi-Motoren dagegen abgestritten.
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