Abtretung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·tre·tung Plural: Ab·tre·tun·gen
Aussprache:
IPA [ˈapˌtʁeːtʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Übertragung der Verfügungsgewalt
[2] Recht: vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten auf den neuen Gläubiger
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs abtreten mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[2] Zession
Beispiele:
[1] „Nach der Abtretung der Herzogtümer Lothringen-Bar beauftragte Franz Stephan von Lothringen (1708-1765) Saint-Urbain mit der Übersiedlung des lothringischen Münz- und Medaillienkabinetts nach Wien, das mit der bestehenden Sammlung Karls VI. vereint wurde.“
[2] „Kommt aber die Abtretung auf eine entgeldliche Art zu Stande; so haftet der Ueberträger dem Uebernehmer sowohl für die Richtigkeit, als für die Einbringlichkeit der Forderung, jedoch nie für mehr, als er von dem Uebernehmer erhalten hat.“
Übersetzungen:


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