Abtretung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ab·tre·tung Plural: Ab·tre·tun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈapˌtʁeːtʊŋ]
- [1] Übertragung der Verfügungsgewalt
- [2] Recht: vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten auf den neuen Gläubiger
- Ableitung zum Stamm des Verbs abtreten mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [2] Zession
- [1] „Nach der Abtretung der Herzogtümer Lothringen-Bar beauftragte Franz Stephan von Lothringen (1708-1765) Saint-Urbain mit der Übersiedlung des lothringischen Münz- und Medaillienkabinetts nach Wien, das mit der bestehenden Sammlung Karls VI. vereint wurde.“
- [2] „Kommt aber die Abtretung auf eine entgeldliche Art zu Stande; so haftet der Ueberträger dem Uebernehmer sowohl für die Richtigkeit, als für die Einbringlichkeit der Forderung, jedoch nie für mehr, als er von dem Uebernehmer erhalten hat.“
- italienisch: [2] cessione f
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