Aburteilung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·ur·tei·lung, Plural: Ab·ur·tei·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈapʔʊʁˌtaɪ̯lʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Prozess oder Ergebnis der Verhängung eines Urteils durch ein Gericht
[2] sehr negative Bewertung von jemand oder etwas
Herkunft:
Das Wort ist seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts belegt.
Ableitung zum Stamm des Verbs aburteilen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1, 2] Verurteilung
Beispiele:
[1] „Anderenteils bezog sich die Kritik auf die Tatsache, dass die Aburteilung der Kriegsverbrecher nicht deutschen Gerichten überlassen wurde – wobei freilich die Frage unbeantwortet blieb, ob es damals überhaupt genug unbelastete deutsche Richter gegeben hätte.“



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