Aburteilung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ab·ur·tei·lung, Plural: Ab·ur·tei·lun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈapʔʊʁˌtaɪ̯lʊŋ]
- [1] Prozess oder Ergebnis der Verhängung eines Urteils durch ein Gericht
- [2] sehr negative Bewertung von jemand oder etwas
- Das Wort ist seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts belegt.
- Ableitung zum Stamm des Verbs aburteilen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [1, 2] Verurteilung
- [1] „Anderenteils bezog sich die Kritik auf die Tatsache, dass die Aburteilung der Kriegsverbrecher nicht deutschen Gerichten überlassen wurde – wobei freilich die Frage unbeantwortet blieb, ob es damals überhaupt genug unbelastete deutsche Richter gegeben hätte.“
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