abweisen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ab·wei·sen, Präteritum: wies ab, Partizip II: ab·ge·wie·sen
Aussprache:
- IPA [ˈapˌvaɪ̯zn̩]
- [1] eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
- [2] Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben
- [3] einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken
- [1] ablehnen
- [3] zurückweisen
- [1] Sie wies seine Einladung ins Kino ab.
- [2] Die Klage wurde vor Gericht abgewiesen.
- [3] Ich wurde am Empfang abgewiesen.
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