abweisen
Verb:

Worttrennung:
ab·wei·sen, Präteritum: wies ab, Partizip II: ab·ge·wie·sen
Aussprache:
IPA [ˈapˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
[2] Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben
[3] einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken
Herkunft:
Ableitung (Derivation) vom Verb weisen mit dem Präfix ab-
Synonyme:
[1] ablehnen
[3] zurückweisen
Beispiele:
[1] Sie wies seine Einladung ins Kino ab.
[2] Die Klage wurde vor Gericht abgewiesen.
[3] Ich wurde am Empfang abgewiesen.
Übersetzungen:


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