Agnat
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ag·nat, Plural: Ag·na·ten
Aussprache:
IPA [aˈɡnaːt]
Bedeutungen:
[1] Recht, Römisches Reich: Blutsverwandter von väterlicher Seite
[2] Rechtswissenschaft: männlicher Blutsverwandter der männlichen Linie
Herkunft:
Lehnwort von lateinisch agnatus der „Hinzugeborene“, der „Nachgeborene“
Gegenwörter:
[1] Kognat
Beispiele:
[1] Agnaten waren also alle Personen, die unter derselben väterlichen Gewalt standen (oder gestanden hätten, wenn das sie verbindende Haupt noch gelebt hätte).
[1] Mehrere gleichnahe Agnaten teilten nach Köpfen, auch wenn sie verschiedenen Stämmen angehörten.
[2] „Als nächster Agnat des Hauses Stade kam sein Vetter Udo IV., genannt von Freckleben, der am Rhein begütert war, als Erbe in Betracht.“
[2] Als 1793 der Raddatzer Stamm ausstarb, meldeten sich 26 Agnaten aus den anderen Stämmen.
Übersetzungen:


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