Akkusativ
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ak·ku·sa·tiv, Plural: Ak·ku·sa·ti·ve
Aussprache:
IPA [ˈakuzaˌtiːf]
Bedeutungen:
[1] Grammatik, Linguistik: 4. Fall (Kasus) (Wen-Fall) der Deklination (Beugung) von Wörtern
Herkunft:
im 15. Jahrhundert von lateinisch (casus) accusativus (die Anklage betreffender Fall) entlehnt, heutige Form 18. Jahrhundert
Synonyme:
[1] Wenfall/Wen-Fall, 4. Fall
veraltet: Anklagefall, Klageendung, Klagefall, Kläger
Gegenwörter:
[1] Nominativ, Genitiv, Dativ, Vokativ, Ablativ, Instrumental, Lokativ; Werfall, Wesfall, Wemfall, Womitfall (= Instrumental); Ruffall (= Vokativ), Nehmfall (= Ablativ), Ortsfall (= Lokativ)
veraltet: Nennendung/Nennfall (= Nominativ), Herkunftsfall/Zeugefall (= Genitiv), Gebefall (= Dativ)
Beispiele:
[1] Der Akkusativ bezeichnet in Sätzen in vielen Fällen ein Objekt.
[1] „Bei diesem Vorgang der Akkusativierung fällt die Person, die Ziel der Handlung ist, oft ganz weg, oder sie wird in den Akkusativ gesetzt.“
[1] „In den modernen Sprachen, die daraus entstanden sind, ist die Unterscheidung zwischen Nominativ und Akkusativ weitestgehend weggefallen.“
[1] „In vielen Dialekträumen werden Dativ und Akkusativ nicht unterschieden.“
Übersetzungen:


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