Aktant
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ak·tant, Plural: Ak·tan·ten
Aussprache:
IPA [akˈtant]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, Dependenzgrammatik: von der Valenz einer Wortart, insbesondere eines Verbs abhängiges, für die Bildung eines grammatikalischen Satzes obligatorisches oder fakultatives Satzglied
Herkunft:
Lehnwort aus dem Französischen actant „Handelnder“ , eingeführt durch den französischen Linguisten Lucien Tesnière in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Synonyme:
[1] in der Valenzgrammatik: Ergänzung, Komplement, Mitspieler; in der generativen Grammatik: Argument
Gegenwörter:
[1] Adjunkt, Angabe, Zentralknoten, Zirkumstant
Beispiele:
[1] Das trivalente (dreiwertige) Verb „verkaufen“ erfordert folgende Aktanten: das Subjekt „Verkäufer“, das Akkusativobjekt „Verkaufsgegenstand“ und das Dativobjekt „Käufer“.
[1] Im Satz „Paul döst.“ ist Paul der erste und einzig erforderliche Aktant.
[1] Aktanten sind semantisch betrachtet Agens und Patiens, syntaktisch Subjekt und Objekt.
[1] Witterungsimpersonalia, wie zum Beispiel „blitzen, donnern, hageln, nieseln, regnen, schneien“, erfordern keinen Aktanten.
[1] Bei Imperativsätzen wird die Wertigkeit eines Verbs nicht vollständig gesättigt, da der erste Aktant nicht auftritt.
Übersetzungen:


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