Aktionärin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ak·ti·o·nä·rin, Plural: Ak·ti·o·nä·rin·nen
Aussprache:
IPA [akt͡sioˈnɛːˌʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Inhaberin von Aktien
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aktionär mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Aktieninhaberin
Beispiele:
[1] „Die Dresdner Bank wurde damit nicht nur zum dominierenden Faktor im Syndikat, sondern zur wichtigsten Aktionärin bei der Ersten Brünner Maschinenfabrik.“
Übersetzungen:


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