Amtsdeutsch
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Amts·deutsch, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈamt͡sˌdɔɪ̯t͡ʃ]
- [1] Amtssprache deutscher Behörden
- Determinativkompositum aus Amt, Fugenelement -s und Deutsch
- [1] Amtsdeutsch gilt als durch Terminologie und formelhafte Ausdrucksweise geprägte Sprachform.
- [1] Amtsdeutsch gehört zum Funktionalstil des öffentlichen Verkehrs.
- [1] „Sprachpfleger und Wissenschaftler in beiden Staaten kritisieren Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, Verkürzung der Satzklammer, »Substantivitis«, Bevorzugung von Fremdwörtern und Abkürzungen - Erscheinungen, die man Begriffen wie Amtsdeutsch, »Fun[k]tionärsdeutsch« zuzuordnen pflegt.“
- [1] „Als Urheimat des Papierstils gilt das Amtsdeutsch.“
- [1] „Zur Satzgestaltung der Texte im institutionellen Bereich in älterer wie neuerer Zeit gibt es zahlreiche linguistische, sprachkritische und auch normativ orientierte Arbeiten, in denen gutes und schlechtes »Amtsdeutsch« charakterisiert wird.“
- [1] „Weitere Anlässe unfreiwilliger Komik bietet etwa das sogenannte Amtsdeutsch, das heißt die sprachliche Form von Erlassen, Verboten, öffentlichen Anschlägen, Dienstberichten, Protokollen, Fragebogen etcetera.“
- englisch: [1] officialese
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