Amtsdeutsch
Substantiv, n:

Worttrennung:
Amts·deutsch, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈamt͡sˌdɔɪ̯t͡ʃ]
Bedeutungen:
[1] Amtssprache deutscher Behörden
Herkunft:
Determinativkompositum aus Amt, Fugenelement -s und Deutsch
Beispiele:
[1] Amtsdeutsch gilt als durch Terminologie und formelhafte Ausdrucksweise geprägte Sprachform.
[1] Amtsdeutsch gehört zum Funktionalstil des öffentlichen Verkehrs.
[1] „Sprachpfleger und Wissenschaftler in beiden Staaten kritisieren Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, Verkürzung der Satzklammer, »Substantivitis«, Bevorzugung von Fremdwörtern und Abkürzungen - Erscheinungen, die man Begriffen wie Amtsdeutsch, »Fun[k]tionärsdeutsch« zuzuordnen pflegt.“
[1] „Als Urheimat des Papierstils gilt das Amtsdeutsch.
[1] „Zur Satzgestaltung der Texte im institutionellen Bereich in älterer wie neuerer Zeit gibt es zahlreiche linguistische, sprachkritische und auch normativ orientierte Arbeiten, in denen gutes und schlechtes »Amtsdeutsch« charakterisiert wird.“
[1] „Weitere Anlässe unfreiwilliger Komik bietet etwa das sogenannte Amtsdeutsch, das heißt die sprachliche Form von Erlassen, Verboten, öffentlichen Anschlägen, Dienstberichten, Protokollen, Fragebogen etcetera.“
Übersetzungen:


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