Amtsvorgänger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Amts·vor·gän·ger, Plural: Amts·vor·gän·ger
Aussprache:
IPA [ˈamt͡sfoːɐ̯ˌɡɛŋɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die vor einer anderen ein öffentliches Amt innehatte
Herkunft:
Determinativkompositum aus Amt und Vorgänger mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Amtsinhaber, Amtsnachfolger
Beispiele:
[1] „Vor Van der Steur waren auch sein Amtsvorgänger und sein Staatssekretär vorzeitig aus dem Amt geschieden.“



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