Aneignung
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·eig·nung, Plural: An·eig·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈanˌʔaɪ̯ɡnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Sachenrecht:originäre[r] Eigentumserwerb an einer herrenlosen Sache“
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs aneignen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Okkupation
Beispiele:
[1] „Chinas historische Begründung für seine Expansion im Südchinesischen Meer ist nicht anerkannt und mit der Aneignung der Inseln verstößt China gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.“
Übersetzungen:


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