Angeklagter
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- An·ge·klag·ter, Plural: An·ge·klag·ten
Aussprache:
- IPA [ˈanɡəˌklaːktɐ]
- [1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
- [1] Ankläger
- [1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“
- [1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“
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