Angeklagter
Substantiv, m: Worttrennung:
An·ge·klag·ter, Plural: An·ge·klag·ten
Aussprache:
IPA [ˈanɡəˌklaːktɐ]
Bedeutungen:
[1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
Gegenwörter:
[1] Ankläger
Beispiele:
[1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“
[1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“
Übersetzungen:


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