Angeld
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- An·geld, Plural: An·gel·der
Aussprache:
- IPA [ˈanˌɡɛlt]
- [1] veraltet: zuerst (als eine Art Sicherheit) gezahlte Summe Geldes, die sich aus einem abgeschlossenen Vertrag ergibt
- Kompositum, zusammengesetzt aus an- und Geld
- [1] Nachzahlung, Zuschlag
- [1] Angeld, das „bei Abschließung eines Vertrages voraus gegeben wird, ist, außer dem Falle einer besonderen Verabredung, nur als ein Zeichen der Abschließung, oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten.“
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