Ankläger
Substantiv, m:

Worttrennung:
An·klä·ger, Plural: An·klä·ger
Aussprache:
IPA [ˈanˌklɛːɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die im Gericht die Anklage vertritt
Herkunft:
Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs anklagen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Umlaut)
Synonyme:
[1] Anklagevertreter, Staatsanwalt
Beispiele:
[1] „Barry Roux geht von Anfang an auf Angriff: In seinem Schlussplädoyer beschuldigt Pistorius' Verteidiger Staatsanwalt Gerrie Nel schwer. […] Dann nimmt der Anwalt die Beweisführung des Anklägers auseinander.“
[1] „Punkt für Punkt geht Roux die Anschuldigungen, die Ankläger Nel gestern erhob, durch.“
[1] „Das Radiogerät lieferte die Stimmen des Anklägers und der Zeugen, Stimmen, die sich in der Luft auflösten, und Sarale lieferte die dazugehörigen Bilder.“
[1] „Der Ankläger wird zum Beschuldigten, der Fehltritt zur logischen Notwendigkeit.“
Übersetzungen:


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