Anklägerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·klä·ge·rin, Plural: An·klä·ge·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈanˌklɛːɡəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die im Gericht die Anklage vertritt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ankläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Anklagevertreterin, Staatsanwältin
Beispiele:
[1] Die Anklägerin beschuldigte den Angeklagten schwer.
Übersetzungen:


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