Anklageschrift
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·kla·ge·schrift, Plural: An·kla·ge·schrif·ten
Aussprache:
IPA [ˈanklaːɡəʃʁɪft]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: Antragsschrift, mit dem ein gerichtliche Verfahren eingeleitet wird.
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Anklage und Schrift
Beispiele:
[1] Die Anklageschrift umfasste 50 Seiten und erklärte, wie der Bankier die Gelder in hochriskanten Geschäften verscherbelte.
[1] „Diese werde nun die Anklageschrift gegen sechs mutmaßliche Piraten vorbereiten, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Wladimir Markin, am Mittwoch der Nachrichtenagentur Interfax.“



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