Anklagevertreter
Substantiv, m:

Worttrennung:
An·kla·ge·ver·tre·ter, Plural: An·kla·ge·ver·tre·ter
Aussprache:
IPA [ˈanklaːɡəfɛɐ̯ˌtʁeːtɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die in einem Gerichtsverfahren die Position der Anklage vertritt
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Anklage und Vertreter
Synonyme:
[1] Ankläger, Staatsanwalt
Beispiele:
[1] „Der Reichsverteidigungskommissar ernennt die Mitglieder des Gerichts und bestimmt einen Staatsanwalt als Anklagevertreter.“
Übersetzungen:


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