Anklagevertreterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·kla·ge·ver·tre·te·rin, Plural: An·kla·ge·ver·tre·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈanklaːɡəfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die in einem Gerichtsverfahren die Position der Anklage vertritt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anklagevertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Anklägerin, Staatsanwältin
Beispiele:
[1] „Lynch war auch Anklagevertreterin in einem aufsehenerregenden Prozess gegen mehrere Polizisten, die 1997 einen Immigranten aus Haiti schwer misshandelt hatten.“



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