Anwältin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- An·wäl·tin, Plural: An·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈanvɛltɪn]
- [1] Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
- [2] Fürsprecherin, Verfechterin
- [1] Rechtsanwältin
- [1] Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
- [2] Sie ist eine Anwältin der Armen.
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