Anwältin
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·wäl·tin, Plural: An·wäl·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈanvɛltɪn]
Bedeutungen:
[1] Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
[2] Fürsprecherin, Verfechterin
Synonyme:
[1] Rechtsanwältin
Beispiele:
[1] Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
[2] Sie ist eine Anwältin der Armen.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch