Anwalt
Substantiv, m:

Worttrennung:
An·walt, Plural: An·wäl·te
Aussprache:
IPA [ˈanvalt]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: bevollmächtigter Rechtsvertreter
[2] Person, die sich für etwas/jemanden nachhaltig einsetzt
Synonyme:
[1] Rechtsvertreter
Herkunft:
Der Begriff geht auf altenglisch onwealdGewalt, Macht“ zurück, was sich über althochdeutsch anawalto „Machthaber“ zu mittelhochdeutsch anwaldeBevollmächtigter, Gesandter“ entwickelt hat; jedoch hat der Begriff erst in der heutigen Form die Bedeutung eines Vertreters vor Gericht bekommen
Beispiele:
[1] Der Angeklagte wird durch seinen Anwalt entlastet.
[1] „Häufig suchen auch die Anwälte reicher Anleger seinen Rat, wenn sie Ärger mit der Steuer befürchten.“
[1] „Manchen Anwälten entziehen die Behörden die Lizenz, wenn man glaubt, dass es mit den Veränderungen reicht.“
[1] „Die beiden Anwälte werden lebendig.“
[2] Die Wissenschaftsminister sind nicht immer die besten Anwälte der Studenten.
Übersetzungen:


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