Arbeitgeberin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ar·beit·ge·be·rin, Plural: Ar·beit·ge·be·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaʁbaɪ̯tˌɡeːbəʁɪn], [ˌaʁbaɪ̯tˈɡeːbəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person oder Firma, die Leute als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Arbeitgeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
[1] Arbeitnehmerin
Beispiele:
[1] „Sie erzählten von einem Dienstmädchen, das Parfüm von ihrer Arbeitgeberin gestohlen habe.“
Übersetzungen:


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