Arbeitnehmer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ar·beit·neh·mer, Plural: Ar·beit·neh·mer
Aussprache:
IPA [ˈaʁbaɪ̯tˌneːmɐ], [ˌaʁbaɪ̯tˈneːmɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der bei einer Firma eingestellt ist und für seine Arbeit bezahlt wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeit und Nehmer. Ursprünglich im 17. und 18. Jahrhundert für Dienstbotenverhältnisse verwendet (Dienstnehmer), erst im 19. Jahrhundert als Begriffspaar Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch in Rechtstexten zur Bezeichnung von Lohnarbeitsverhältnissen übernommen und von dort in die Alltagssprache gewandert.
Synonyme:
[1] Angestellter, Arbeiter, Beschäftigter, Gehaltsempfänger, Lohnempfänger
Gegenwörter:
[1] Arbeitgeber, Selbstständiger
Beispiele:
[1] Der Aufschwung ist da – doch die Masse der Arbeitnehmer hat davon wenig.
[1] „Immer seltener fehlen Arbeitnehmer wegen Rückenschmerzen, Herzleiden oder Magenproblemen.“
[1] „Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängigen Arbeitnehmer. So sieht es die übliche Definition. … Arbeitsrecht gerade der abhängigen Arbeitnehmer weist auf unerledigte Emanzipationsprozesse (‚Abhängigkeit‘) und verrät in der terminologischen Rollenvertauschung (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt nicht, sondern gibt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt nicht, sondern nimmt Arbeit im Sinne von Leistung) die gesellschaftlichen Machtverhältnisse solcher Abhängigkeit (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt Arbeit im Sinne von Arbeitsgelegenheit).“
[1] „Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen. Im Rahmen dieses Arbeitsrechts können Gesamtvereinbarungen nur zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmungen oder ihren Vertretungen abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abbedungen werden kann.“
Übersetzungen:


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