Aufenthaltserlaubnis
Substantiv, f:

Worttrennung:
Auf·ent·halts·er·laub·nis, Plural: Auf·ent·halts·er·laub·nis·se
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fʔɛnthalt͡sʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
Bedeutungen:
[1] behördlich erteilte Berechtigung, für eine befristete (kurze) Zeit im Land bleiben zu dürfen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Aufenthalt und Erlaubnis mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Ausreiseverpflichtung
Beispiele:
[1] „Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich mit 16 Jahren eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis brauche.“
[1] „Wie er las, gab ihm die Aufenthaltserlaubnis die Chance, länger zu bleiben, als er ursprünglich beabsichtigt hatte.“
Übersetzungen:


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