Aufgebot
Substantiv, n:

Worttrennung:
Auf·ge·bot, Plural: Auf·ge·bo·te
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fɡəˌboːt]
Bedeutungen:
[1] öffentliche Anmeldung zur Eheschließung
[2] Recht: gerichtliche, öffentliche Aufforderung Tatsachen anzugeben/Rechte geltend zu machen zur beabsichtigten Änderung der Rechtslage
[3] größere Menge Material oder Anzahl von Personen, die für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden
Herkunft:
aus mittelhochdeutsch ūfbōt (aufbieten)
Beispiele:
[1] „Die Anmeldung der Eheschließung, früher Aufgebot genannt, wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat.“
[2] „In dem Aufgebot ist der unbekannte Berechtigte aufzufordern, sein Recht innerhalb der Aufgebotsfrist anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung von der Befriedigung aus dem zugeteilten Betrag erfolgen werde.“
[3] Das Spektakel wird mit einem noch nie gesehenen Aufgebot an Delfinen, Seehunden, Papageien und kostümierten Akrobaten inszeniert.
[3] Die zwei jungen Offensivspieler stehen wie erwartet im großen Aufgebot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft für das Länderspiel am Mittwoch kommender Woche in München gegen Argentinien.
[3] Die Polizei war vorbereitet: Mit einem massiven Aufgebot sind Sicherheitskräfte in Sachsen-Anhalt landesweit gegen Sonnenwendfeiern von Rechtsextremisten vorgegangen.
Übersetzungen:


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