Auftrag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Auf·trag, Plural: Auf·trä·ge
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fˌtʁaːk]
Bedeutungen:
[1] allgemein: mündliche oder schriftliche Aufforderungen einer Stelle oder einer Person an eine andere Stelle oder Person
[2] Zivilrecht: Rechtsgeschäft, das den Beauftragten verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen
[3] Verwaltung: jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten öffentlichen Behörde an eine nachgeordnete Behörde
[4] Militär: Aufgabe, die einem militärischen Führer von dessen übergeordneten Führung gestellt wird, wobei der Weg zum Ziel grundsätzlich nicht vorgegeben wird
[5] Erdbau: Baustoff, der auf einen Untergrund aufgetragen wird
Herkunft:
rückgebildet im 17. Jahrhundert aus auftragen, was selbst ursprünglich auf mittelhochdeutsch ūftragen „beauftragen“ zurückgeht
Beispiele:
[1] Ich hole im Auftrag meiner Eltern das Paket ab.
[1] „Seit dem Aufruf hat Ali 80 Prozent der Aufträge verloren, sein Sohn musste das Studium abbrechen.“
[1] „Bevor ich antworten konnte, fragte er mich, womit ich jetzt mein Geld verdiene, und ich erzählte ihm von meinen Aufträgen als Ghostwriterin eines Ghostwriters.“
[2] Bald kamen die ersten Aufträge zum Start der Soyuz-2 und damit auch Geld in die Kassen, mit dem die Weiterentwicklung finanziert werden konnte.
[3] „Der Auslöser zur Schulprofilierung stammte aus einem „behördlichen Auftrag“, einem Erlass der regionalen Schulbehörde.“
[4] Die Einheit erhielt den Auftrag, die Geisel zu befreien.
[5] Das Feuchthalten der Kalkkaseinfarbe nach dem Auftrag ist im Allgemeinen nicht notwendig.
Redewendungen:
etwas in Auftrag geben: etwas bestellen
Übersetzungen:


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