ausüben
Verb:

Worttrennung:
aus·üben, Präteritum: üb·te aus, Partizip II: aus·ge·übt
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌʔyːbn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: etwas vollstrecken, vollführen, etwas zur Wirkung bringen
[2] transitiv: einer Sache nachgehen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs üben mit dem Präfix aus-
Synonyme:
[1] ausführen, exekutieren, vollführen, vollstrecken
[2] machen, nachgehen
Beispiele:
[1] Der Direktor wird sein Hausrecht ausüben und dich von der Schule verweisen.
[1] Die Öffentlichkeit übt einen starken Druck auf uns aus.
[1] Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, sind mir zuwider.
[1] Der deutsche Bundestag ist die ausübende Gewalt im Staat.
[2] Bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich diese Tätigkeit sechs Jahre lang ausgeübt.
[2] Sie wird dieses Amt die nächsten acht Jahre ausüben.
Redewendungen:
die ausübende Gewalt - feststehender Begriff für die Exekutive in einem Staatssystem mit Gewaltenteilung
Übersetzungen:


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