Auslobung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Aus·lo·bung, Plural: Aus·lo·bun·gen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌloːbʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt
Beispiele:
[1] Die Auslobung des hohen Geldbetrages führte in diesem Fall wider Erwarten zu keinem Erfolg.
Übersetzungen:


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