Ausnahmefall
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Aus·nah·me·fall, Plural: Aus·nah·me·fäl·le
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯snaːməˌfal]
- [1] Fall, der eine Ausnahme darstellt
- Determinativkompositum aus den Substantiven Ausnahme und Fall
- [1] Sonderfall
- [1] „Der Bahnschutz darf ferner nur bei Ausnahmefällen gegenüber der Bevölkerung in Funktion treten (Beschluß des Rates Abs. 3). Diese Ausnahmefälle müssen logischerweise so beschaffen sein‚ daß für die Bahnanlagen eine Gefahr besteht.“
- [1] „Reisen zwischen den vier Besatzungszonen waren nur in Ausnahmefällen gestattet und erforderten einen Passierschein.“
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