Ausspruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Aus·spruch, Plural: Aus·sprü·che
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌʃpʁʊx]
Bedeutungen:
[1] eine kurze, wichtige Aussage, oft von berühmten Menschen
[2] Recht: Mitteilung, Entscheidung einer juristischen Instanz oder juristisch relevante (Willens-)Erklärung einer Person
Synonyme:
[1] Diktum, Spruch
[2] Spruch, Urteil, Entscheidung
Beispiele:
[1] „Diese Ansicht gegen die Romantik gipfelte in Goethes Ausspruch ‚Klassisch ist das Gesunde, romantisch das Kranke.‘“
[2] „Allein der schriftlich dem Täter zur Kenntnis gegebene gerichtliche Ausspruch reicht aus, um ihn zum Befolgen der getroffenen Anordnungen zu veranlassen.“
[2] „Das Risiko des Arbeitgebers, dass ihm bei dem Ausspruch der Kündigung Fehler unterlaufen und die Kündigung […] von den Arbeitsgerichten als unwirksam bewertet wird, ist erheblich.“
[2] „Das Eigentum überhaupt kann durch den Willen des Eigentümers; durch das Gesetz, und durch richterlichen Ausspruch verloren gehen.“
[2] „Der Antrag kann bis zum Ausspruch der Annahme formlos zurückgenommen werden.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch