Bürgschaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Bürg·schaft, Plural: Bürg·schaf·ten
Aussprache:
IPA [ˈbʏʁkʃaft]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
[2] Betrag, über den eine Bürgschaft[1] geleistet wird
[3] Garantie, Gewähr
Herkunft:
Bürgschaft geht auf das mittelhochdeutsche bürgeschaft zurück, Abstraktum aus bürge, borgeBürge‘ und -schaft.
Synonyme:
[1] Bürgschaftsvertrag
Beispiele:
[1] Diese Forderung ist durch eine Bürgschaft gesichert.
[1] „Die angeschlagene Reederei braucht dringend eine Bürgschaft - und die Bundesregierung will sie unbedingt gewähren, trotz Bedenken unter den Haushältern des Bundestags.“
[1] Für den Kredit verlangte die Bank eine Bürgschaft.
[1] „Aber, wir wissen es aus dem BGB, dass eine Bürgschaft etwas Ehernes ist, das man bezahlen muss.“
[2] Ich musste für meine Schwester eine hohe Bürgschaft übernehmen.
[3] Diese Ähren sind eine Bürgschaft für eine gute Ernte.
Übersetzungen:


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