Banditentum
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ban·di·ten·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA [banˈdɪtn̩tuːm], [banˈdiːtn̩tuːm]
- [1] Leben als Dieb, Räuber, Mörder
- [2] Gesamtheit der Personen, die [1] entsprechen
- [1] Ableitung von Bandit mit dem Fugenelement -en und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -tum
- [1] Banditenleben
- [2] Banditenwesen
- [1] „Als Geächteter versteckte er sich in den Wäldern bei Boulogne und führte ein Banditenleben im Kampf gegen den Grafen.“
- [2] „Die Beamten machen ihren Job, zu ihren Aufgaben gehört es, ethnische und religiöse Konflikte zu schlichten, Banditentum zu verhindern und Steuern einzutreiben.“
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