Bankert
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ban·kert, Plural 1: Ban·kerts, Plural 2: Ban·ker·te
Aussprache:
IPA [ˈbaŋkɐt]
Bedeutungen:
[1] veraltend, heute meist abwertend, auch als Schimpfwort: nicht eheliches Kind
Herkunft:
von mittelhochdeutsch banchart; der vordere Wortteil steht für die Bank, auf der das Kind mit der Magd gezeugt wurde (im Gegensatz zum Ehebett), woran die häufig in Eigennamen vorkommende Endung -hard (z. B. Gerhard, Bernhard), eventuell nach dem Muster des Lehnwortes Bastard, angehängt wurde
Synonyme:
[1] Bastard, veraltet: Kegel
Beispiele:
[1] „Auch die Kirche macht wegen Karls [Karl V.] keine Zicken, ganz im Gegenteil: Sein Bankert – wie man in Bayern uneheliche Kinder zu nennen pflegt – prägte sogar das katholische Kernbrauchtum.“
[1] „Aber sei’s drum, Schuhmacher, sag ich, nimmst du die Ann-Marie Kjærsgaard und nimmst du sie bald, so sollst, kreuzschwerenot, einhundert Reichstaler für jeden Bankert haben und zweihundert extra für deine eigene Person.“
[1] „Solch‘ Verfahren steht Euerm Greisenalter wenig an, schier so wenig, als es sich für Euch schickt, eine fahrende Tochter sammt ihrem Bankert auf Euerm Hofe zu halten.“
Übersetzungen:


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