Bauherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bau·herr, Plural: Bau·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈbaʊ̯ˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] Person oder Instanz, die ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat
Beispiele:
[1] „Beim Bauantrag etc. ist "Bauherr", wer den Antrag als solcher unterschreibt. “
[1] „Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt.“
[1] „Unerfahrene Bauherren fallen im Laufe ihres Bauprojektes leicht auf Versuchungen und Irrwege herein.“
[1] „Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.“
[1] „Die BaustellV richtet sich in erster Linie an den Bauherren als Veranlasser des Bauvorhabens.“
Übersetzungen:


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