Beamtenrecht
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Be·am·ten·recht, Plural: Be·am·ten·rech·te
Aussprache:
- IPA [bəˈʔamtn̩ˌʁɛçt]
- [1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Recht
- [1] „Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.“
- englisch: [1] civil service law
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