Beamtenrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Be·am·ten·recht, Plural: Be·am·ten·rech·te
Aussprache:
IPA [bəˈʔamtn̩ˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Recht
Beispiele:
[1] „Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.“
Übersetzungen:


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