Befehlsgewalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·fehls·ge·walt, kein Plural
Aussprache:
IPA [bəˈfeːlsɡəˌvalt]
Bedeutungen:
[1] Recht oder Befugnis, Befehle zu erteilen
Beispiele:
[1] Bisher hatten stets Russen oder Amerikaner die Befehlsgewalt auf der Station.
[1] Die Bürde der Befehlsgewalt gebe ich gerne ab.
[1] „Die Szekler wurden von einem Militärpräfekten vor Ort regiert, der über alles, was sie taten oder vorhatten, Befehlsgewalt hatte.“
Übersetzungen:


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