Beihilfe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Bei·hil·fe, Plural: Bei·hil·fen
Aussprache:
IPA [ˈbaɪ̯hɪlfə]
Bedeutungen:
[1] zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
[2] Strafrecht: Hilfeleisten zur vorsätzlichen rechtswidrigen, aber nicht zwingend schuldhaften Haupttat eines anderen
[3] (bundes-)deutscher öffentlicher Dienst: Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamten
Herkunft:
Determinativkompositum aus bei- und Hilfe
Beispiele:
[1] Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.
[2] Er wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
[2] Die versuchte Beihilfe ist in Deutschland nicht strafbar.
[3] Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.
[3] „Nach Ablauf der Antragsfrist kann keine Beihilfe gewährt werden!“
Übersetzungen:


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