Beihilfe
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Bei·hil·fe, Plural: Bei·hil·fen
Aussprache:
- IPA [ˈbaɪ̯hɪlfə]
- [1] zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
- [2] Strafrecht: Hilfeleisten zur vorsätzlichen rechtswidrigen, aber nicht zwingend schuldhaften Haupttat eines anderen
- [3] (bundes-)deutscher öffentlicher Dienst: Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamten
- [1] Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.
- [2] Er wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
- [2] Die versuchte Beihilfe ist in Deutschland nicht strafbar.
- [3] Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.
- [3] „Nach Ablauf der Antragsfrist kann keine Beihilfe gewährt werden!“
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