Beitritt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bei·tritt, Plural: Bei·trit·te
Aussprache:
IPA [ˈbaɪ̯ˌtʁɪt]
Bedeutungen:
[1] Erwerb einer Mitgliedschaft
[2] juristisch: Anschließen, Anschluss; zum Beispiel einer Partei in einem Rechtsstreit
Gegenwörter:
[1] Austritt
Beispiele:
[1] Am 12. Juni 1994 fand eine Volksabstimmung in Österreich über den Beitritt des Landes zur Europäischen Union statt.
[2] „Der Beitritt ist entsprechend ZPO § 70 Abs. 1 dem Patentgericht gegenüber zu erklären.“
Übersetzungen:


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