Bekenntnis
Substantiv, n: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n:
Singular Plural Nominativ das Bekenntnis die Bekenntnisse Genitiv des Bekenntnisses der Bekenntnisse Dativ dem Bekenntnis den Bekenntnissen Akkusativ das Bekenntnis die Bekenntnisse
- Be·kennt·nis, Plural: Be·kennt·nis·se
Aussprache:
- IPA [bəˈkɛntnɪs]
- [1] verbindliche Aussage einer Person, dass etwas, das ihr zugeschrieben wird, sich tatsächlich so verhält
- [2] Eintreten einer Person für etwas
- [3] Inhalt des Glaubens einer Religion
- [4] eine bestimmte Religion
- althochdeutsch bikantnussi, mittelhochdeutsch bekantnisse, bekentnisse „Kenntnis, Zeugnis“. Strukturell: Ableitung zum Stamm des Verbs sich bekennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -nis. Das eingeschobene „-t-“ geht auf das Partizip II zurück.
- [1] „Wo immer im Alltag ein Bekenntnis vorkommt - da bekennt einer vor Gericht seine Unschuld, der Vorstand eines Bundesligavereins bekennt sich zu seinem Trainer, Politiker bekennen sich zu einem Konzept usw. -, geht es um etwas Wichtiges.“
- [1] „Ich war tief beeindruckt von den Bekenntnissen aus dem Munde dieses Mädchens, von seiner Schönheit, seiner Begabung, der Lauterkeit seiner Seele, seinen Empfindungen und seinem Unglück.“
- [1] „Robert war von Annas freimütigem Bekenntnis so bewegt, daß er nicht sprechen, sondern nur zärtlich ihre Hand streicheln konnte.“
- [2] „Jede Einbürgerungsbewerberin / jeder Einbürgerungsbewerber muss…die Gewähr für ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bieten.“
- [3] „Das Augsburger Bekenntnis wurde von Philipp Melanchthon in lateinischer und deutscher Sprache verfaßt.“
- [3] „Gemäß preußischem Recht sollten die Partner einer interkonfessionellen Ehe selbst entscheiden, nach welchem Bekenntnis sie ihre Kinder erziehen wollten.“
- [4]„ Von religionsverschiedenen Ehen spricht man dann, wenn ein/eine Partner/in katholisch ist und ein/eine Partner/in sich zu einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft bekennt oder ohne religiöses Bekenntnis ist.“
[1] Bestätigung einer Zuschreibung durch die betreffende Person
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