Bekenntnis
Substantiv, n:

Worttrennung:
Be·kennt·nis, Plural: Be·kennt·nis·se
Aussprache:
IPA [bəˈkɛntnɪs]
Bedeutungen:
[1] verbindliche Aussage einer Person, dass etwas, das ihr zugeschrieben wird, sich tatsächlich so verhält
[2] Eintreten einer Person für etwas
[3] Inhalt des Glaubens einer Religion
[4] eine bestimmte Religion
Herkunft:
althochdeutsch bikantnussi, mittelhochdeutsch bekantnisse, bekentnisseKenntnis, Zeugnis“. Strukturell: Ableitung zum Stamm des Verbs sich bekennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -nis. Das „-t-“ ist ein phonetischer Einschub.
Beispiele:
[1] „Wo immer im Alltag ein Bekenntnis vorkommt - da bekennt einer vor Gericht seine Unschuld, der Vorstand eines Bundesligavereins bekennt sich zu seinem Trainer, Politiker bekennen sich zu einem Konzept usw. -, geht es um etwas Wichtiges.“
[2] „Jede Einbürgerungsbewerberin / jeder Einbürgerungsbewerber muss…die Gewähr für ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bieten.“
[3] „Das Augsburger Bekenntnis wurde von Philipp Melanchthon in lateinischer und deutscher Sprache verfaßt.“
[3] „Gemäß preußischem Recht sollten die Partner einer interkonfessionellen Ehe selbst entscheiden, nach welchem Bekenntnis sie ihre Kinder erziehen wollten.“
[4]„ Von religionsverschiedenen Ehen spricht man dann, wenn ein/eine Partner/in katholisch ist und ein/eine Partner/in sich zu einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft bekennt oder ohne religiöses Bekenntnis ist.“
Übersetzungen:


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